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| EDV-Zugriff der Finanzverwaltung |
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| Geschrieben von: Torsten Pick |
| Samstag, den 11. Oktober 2008 um 12:12 Uhr |
| Bei originär digitalen Daten hat die Finanzbehörde bereits seit 1. Januar 2002 das Recht, im Rahmen einer Außenprüfung Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen und das Datenverarbeitungssystem zur Prüfung der Unterlagen zu nutzen. |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 11. Mai 2009 um 12:10 Uhr |
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: |