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| Folgen bei Verstoß gegen die Aufbewahrungspflichten |
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| Geschrieben von: Torsten Pick |
| Samstag, den 11. Oktober 2008 um 12:12 Uhr |
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Werden die Aufbewahrungspflichten nicht eingehalten und entspricht die Buchführung damit nicht den §§ 140 bis 148 AO, so ist die Finanzbehörde berechtigt, die Besteuerungsgrundlage zu schätzen. Weiterhin kann bei der Verletzung der Buchführungspflichten je nach Einzelfall aufgrund der Verwirklichung von Steuerstraftatbeständen oder anderen Straftatbeständen eine nicht unerhebliche Freiheitsstrafe drohen. Werden durch höhere Gewalt, z. B. Hochwasser, Feuer oder sonstige Katastrophen, Unterlagen vernichtet, dürfen Ihnen diese Folgen grundsätzlich nicht angelastet werden. |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 11. Mai 2009 um 12:08 Uhr |
Tausende Sternschnuppen entfachen seit gestern ein Feuerwerk am Nachthimmel. Da begann der Perseidenstrom, der in der Nacht von Donnerstag zu Freitag sein Maximum erreichen wird. Mit rund 100 Meteoren rechnen die Astronomen morgen Abend pro Stunde. Darunter werden auch etliche helle Objekte sein, die man Boliden oder Feuerkugeln nennt. Am Samstag endet das Himmelsspektakel. Ob das Wetter beim Beobachten mitspielt, ist fraglich. In der Nacht zu morgen könnten die Menschen im äußersten Nordwesten möglicherweise die Sternschnuppen beobachten, sagte Meteorologe Robert Scholz vom Deutschen Wetterdienst in Offenbach. Wenig Hoffnung macht er wegen dicker Wolken und Regen für die Nacht zum Freitag: "Da braucht man überall viel Glück." |