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Folgen bei Verstoß gegen die Aufbewahrungspflichten PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torsten Pick   
Samstag, den 11. Oktober 2008 um 12:12 Uhr

Werden die Aufbewahrungspflichten nicht eingehalten und entspricht die Buchführung damit nicht den §§ 140 bis 148 AO, so ist die Finanzbehörde berechtigt, die Besteuerungsgrundlage zu schätzen. Weiterhin kann bei der Verletzung der Buchführungspflichten je nach Einzelfall aufgrund der Verwirklichung von Steuerstraftatbeständen oder anderen Straftatbeständen eine nicht unerhebliche Freiheitsstrafe drohen. Werden durch höhere Gewalt, z. B. Hochwasser, Feuer oder sonstige Katastrophen, Unterlagen vernichtet, dürfen Ihnen diese Folgen grundsätzlich nicht angelastet werden.

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 11. Mai 2009 um 12:08 Uhr
 

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