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| Keine GEZ-Gebühren bei dienstlichen PCs |
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| Geschrieben von: Torsten Pick |
| Montag, den 11. Mai 2009 um 00:00 Uhr |
| ARAG-Experten weisen darauf hin, dass ein Computer, der ausschließlich für dienstliche Zwecke genutzt werden darf, kein gebührenpflichtiges Rundfunkempfangsgerät darstellt. Das Verwaltungsgericht in Berlin entschied unter Aktenzeichen VG 27A 245/08, dass das Gerät zwar technisch dazu in der Lage sei, Radio- und Fernsehsender zu empfangen, eine Gebührenpflicht entsteht jedoch daraus nicht, wenn dieses nicht typischerweise zum Empfang dieser genutzt wird bzw. werden darf. |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 11. Mai 2009 um 13:32 Uhr |
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