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Keine GEZ-Gebühren bei dienstlichen PCs PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Torsten Pick   
Montag, den 11. Mai 2009 um 00:00 Uhr
ARAG-Experten weisen darauf hin, dass ein Computer, der ausschließlich für dienstliche Zwecke genutzt werden darf, kein gebührenpflichtiges Rundfunkempfangsgerät darstellt. Das Verwaltungsgericht in Berlin entschied unter Aktenzeichen VG 27A 245/08, dass das Gerät zwar technisch dazu in der Lage sei, Radio- und Fernsehsender zu empfangen, eine Gebührenpflicht entsteht jedoch daraus nicht, wenn dieses nicht typischerweise zum Empfang dieser genutzt wird bzw. werden darf.
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 11. Mai 2009 um 13:32 Uhr
 

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